Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen


Volltext

Die Wappen und Logos der Kommunen (Städte, Ämter, Gemeinden, Landkreise) sind geschützt und dürfen grundsätzlich nur von den Behörden und Einrichtungen der jeweiligen Kommunen verwendet werden. Abweichend davon ist eine Verwendung der kommunalen Wappen oder des kommunalen Logos mit Genehmigung möglich.


Handlungsgrundlage(n)

kommunale Satzung


Bearbeitungsdauer

Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist


Fachlich freigegeben durch

eGo M-V


Zuständigkeit

Zuständig ist die Verwaltung der Kommune, deren Wappen Sie verwenden möchten.


Zuständige Stelle(n)