Jägerprüfung: Zulassung zur eingeschränkten Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

19.07.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
225 EUR (FIX)


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur eingeschränkten Jägerprüfung zugelassen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Untere Jagdbehörde des Landkreises/der kreisfreie Stadt (nach Wohnsitz)


Volltext

Wenn Sie in Deutschland die Jagd mit Greifen und Falken, die sogenannte Beizjagd, ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins müssen Sie eine Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung und die Falknerprüfung bestanden haben.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)