Handwerksrolle: Einzelauskunft beantragen


Volltext

Die Handwerksrolle, das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und das Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe sind Register aller Inhaber eines stehenden Gewerbes in den Handwerksberufen im Gebiet der zuständigen Handwerkskammer. Alle Daten, die hier erfasst werden, erfüllen auch eine öffentliche Aufgabe.

Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, wird Ihnen auf Antrag eine Einzelauskunft aus diesen Registern erteilt. Eine Einzelauskunft gibt folgende Informationen über ein Unternehmen:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

im Einzelfall auf Anforderung


Voraussetzungen

Sie benötigen die Auskunft aus einem berechtigten wirtschaftlichen Grund, zum Beispiel

Hinweis: Sie dürfen die Auskunftsdaten nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Einzelauskunft aus dem entsprechenden Verzeichnis bei der zuständigen Handwerkskammer. Geben Sie in Ihrem Antrag mindestens an

Die Handwerkskammer prüft Ihren Antrag. Sofern kein schutzwürdiges Interesse der betroffenen Person dagegenspricht, wird Ihnen die Auskunft erteilt.


Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

06.07.2023

Zuständigkeit

Handwerkskammer, bei der das Unternehmen eingetragen ist


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern
Adresse
Schwaaner Landstraße 8
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Adresse
Friedrich-Engels-Ring 11
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt