Familienname: Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten beantragen


Volltext

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. Sie können bei oder nach der Eheschließung den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Darüber hinaus ist auch die Bildung eines Doppelnamens oder das Hinzufügen eines Begleitnamens zum Ehenamen möglich.

Sie können jedoch auch Ihre bisherigen Namen beibehalten.

In manchen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Unter Umständen werden weitere Dokumente bzw. Nachweise benötigt. Erkundigen Sie sich deshalb bitte im Vorfeld beim zuständigen Standesamt.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich in Mecklenburg-Vorpommern nach Tarifstelle 4 des Allgemeinen Kostentarifs der Kostenverordnung Innenministerium (IMKostVO M-V).


Verfahrensablauf


Fristen

Eine Frist zur Erklärung gibt es nicht.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

17.09.2025

Zuständigkeit


Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)