Krankenhausbehandlung für Krankenversicherte erhalten


Volltext

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und eine Behandlung im Krankenhaus benötigen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten dafür. Dazu gehören insbesondere die

Zur Krankenhausbehandlung gehört auch ein sogenanntes Entlassmanagement, das Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bei der weiteren Versorgung unterstützt. Dazu können Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzte Ihnen unter anderem


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Aufnahme ins Krankenhaus benötigen Sie


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Kinder sind Krankenhausbehandlungen kostenfrei.

Wenn Sie 18 Jahre oder älter sind, zahlen Sie bei einer vollstationären Krankenhausbehandlung 10 Euro pro Tag. Sie zahlen den Betrag aber höchstens für 28 Tage im Jahr.

Wenn Sie ohne zwingenden Grund ein anderes Krankenhaus wählen als das Krankenhaus, das in Ihrer ärztlichen Krankenhauseinweisung genannt ist, kann es sein, dass Sie die Mehrkosten ganz oder teilweise übernehmen müssen.

Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Fachlich freigegeben am

08.07.2026

Zuständigkeit

Finanzierung erfolgt durch die Krankenkassen


Zuständige Stelle(n)