Pfandleihgewerbe: Verlängerung der Pfandverwertungsfrist beantragen


Volltext

Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden.

Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder zu verlängern.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Es muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenfrei


Verfahrensablauf

Die Behörde entscheidet nach Prüfung des Vorliegens eines wichtigen Grundes über den Antrag.


Bearbeitungsdauer

Bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen wird der Antrag zeitnah bearbeitet.


Fristen

Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.08.2024

Zuständigkeit

Geörtliche Gewerbebehörde


Zuständige Stelle(n)