Explosionsgefährliche Stoffe: Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz melden


Volltext

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen verlangt besondere Sicherheitsmaßnahmen. Explosionsgefährliche Stoffe sind zum Beispiel:

Wenn Sie einen Betrieb leiten, der mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht oder diese vertreibt, müssen Sie eine verantwortliche Person oder mehrere verantwortliche Personen bestellen. Die bestellten Personen sind die einzigen, die mit den explosionsgefährlichen Stoffen umgehen dürfen. Die Anzahl richtet sich nach der Größe Ihres Betriebes und dem Umfang Ihrer Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Als verantwortliche Person können Sie bestellen:

Die Person, die Sie bestellen, braucht einen behördlichen Befähigungsschein, der nicht älter als 5 Jahre sein darf.

Der Befähigungsschein setzt voraus:

Sie teilen der zuständigen Behörde unverzüglich mit:

Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung können Sie durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen.

Das Erlöschen einer Bestellung müssen Sie ebenfalls melden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Fristen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen


Hinweise (Besonderheiten)

Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie:

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 EUR geahndet werden.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund - Fachgruppe Sprengstoffrecht
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt