Explosionsgefährliche Stoffe: Bestellung einer verantwortlichen Personen nach dem Sprengstoffgesetz melden


Volltext

Als Inhabende  eines Betriebes, welcher  den Umgang oder den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen betreiben darf, müssen Sie eine verantwortliche Person schriftlich bestellen. Der Name, Anschrift und die Geburtsdaten der schriftlich bestellten verantwortlichen Person muss der zuständigen Stelle unverzüglich angezeigt werden. Die zu betrachtenden verantwortlichen Personen werden definiert. Das Erlöschen einer Bestellung ist ebenfalls anzuzeigen.


Handlungsgrundlage(n)

§ 21 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__21.html

§ 19 Sprengstoffgesetz (SprengG)
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/__19.html


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen

Die schriftlich bestellte Person muss im Besitz eines gültigen behördlichen Befähigungsscheins sein. Ein Befähigungsschein ist eine Erlaubnis für die Tätigkeit mit Sprengstoff.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Diese Anzeige können Sie schriftlich oder mit Hilfe eines Online Dienstes vornehmen.
Schriftlich:

Beantragung im Online Dienst:


Bearbeitungsdauer

Keine


Fristen

Die Bestellung oder das Erlöschen der Bestellung einer verantwortlichen Person ist unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständigkeit

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz 
- Amt für Arbeitsschutz - 
Sprengstoffreferat

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
 


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 504 - Stralsund - Fachgruppe Sprengstoffrecht
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt