Waffenbesitzkarte für Brauchtumsschützen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)

Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes in Fällen des § 16 Absatz 1 des Waffengesetzes für Brauchtumsschützen einschließlich der Erwerbsberechtigung für die erste Schusswaffe


Fristen

Anzeige Erwerb und Überlassen: innerhalb von 2 Wochen


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis erhalten Sie folgendermaßen:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Waffenbehörde


Volltext

Wenn Sie als Brauchtumsschützen oder Brauchtumsschützinnen zur Brauchtumspflege Waffen und Munition benötigen, wird ein Bedürfnis für deren Erwerb und Besitz anerkannt. Die Erlaubnis beschränkt sich dabei auf Einzellader-Langwaffen und bis zu drei Repetier-Langwaffen sowie der dafür bestimmten Munition. Als Nachweis brauchen Sie eine Bescheinigung der Brauchtumsschützenvereinigung, dass Sie diese Waffen zur Pflege des Brauchtums benötigen. Ein Indiz für Brauchtum ist eine langjährige Tradition und Übung. Dabei darf die Nutzung von Waffen nur einen notwendigen Bestandteil der Brauchtumspflege und nicht den überwiegenden Zweck darstellen.


Formulare

nein


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt