Waffen und Munition: Überlassung an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen


Volltext

Wenn Sie Ihre erlaubnispflichtige Waffe und/oder Munition einer anderen Person überlassen, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Die zuständige Waffenbehörde löscht dann den Eintrag zu der Waffe und/oder Munition aus Ihrer Waffenbesitzkarte (WBK) sowie gegebenenfalls aus Ihrem Europäischen Feuerwaffenpasses.

Nicht anzeigen müssen Sie, wenn Sie


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie haben eine Waffenbesitzkarte (WBK).


Verfahrensablauf

Sie müssen das Überlassen von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Reichen Sie den Anzeige zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.


Hinweise (Besonderheiten)

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.10.2023

Zuständigkeit

Waffenbehörde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt