Prüfstellen für Rohrfernleitungsanlagen: Anerkennung beantragen


Volltext

Wer eine Prüfstelle für Rohrfernleitungsanlagen betreiben möchte, muss die Anforderungen des § 6 Absatz 2 Rohrfernleitungsverordnung erfüllen und die Anerkennung der Prüfstelle bei der zuständigen Behörde beantragen.

Die Prüfstelle kann aus einer

Die Anerkennung gilt für das gesamte Bundesgebiet. Gleichwertige Anerkennungen anderer EU-/EWR-Staaten sind Anerkennungen in Deutschland gleichgestellt.

Die Anerkennung der Prüfstelle erfolgt über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die organisatorischen und fachlichen Anforderungen nach § 6 Absatz 2 der Rohrfernleitungsverordnung und Anhang L der Technischen Regel für Rohrfernleitungen sind zu erfüllen und nachzuweisen.

Die Prüfstelle muss insbesondere:


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Anerkennung schriftlich stellen. Er ist handschriftlich zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren nach den Bestimmungen des Bayerischen Kostengesetzes an.

Auskünfte zu den Kosten erhalten Sie bei der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS).


Bearbeitungsdauer

Die zuständige Stelle entscheidet innerhalb von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag


Fristen

Die Anerkennung muss vor Aufnahme der Prüftätigkeiten erfolgt sein.

Prüfstellen aus anderen EU-/EWR-Staaten müssen die Gleichwertigkeit der Anerkennung vor Aufnahme der Prüftätigkeiten nachweisen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

31.07.2014;30.08.2024

Zuständigkeit

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)


Zuständige Stelle(n)

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)
Adresse
Rosenkavalierplatz 2
81925 München, Landeshauptstadt