Pflanzenschutzmittel: Anerkennung einer Versuchseinrichtung für die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

09.11.2023

Voraussetzungen

Die Anerkennung wird Ihnen erteilt, wenn


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

460,00 EUR

Gebühr
460 EUR (FIX)

Berechnungsgrundlage


Volltext

Eine Versuchseinrichtung ist eine amtliche oder amtlich anerkannte Einrichtung mit organisatorisch selbständiger, eigener sachlicher und personeller Ausstattung zum Zweck der Durchführung von Versuchen zur Ermittlung der Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Versuchseinrichtungen, die von einem privaten oder öffentlichen Träger betrieben oder eingerichtet werden, können auf Antrag amtlich anerkannt werden.


Fristen

Rechtzeitige Antragstellung ist notwendig vor Beginn von Versuchen, die eine amtliche Anerkennung bzw. eine Zertifizierung der Versuchseinrichtung nach Guter Experimenteller Praxis (GEP) erforderlich machen.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf amtliche Anerkennung ist schriftlich zu stellen. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anerkennung ist durch Beifügen geeigneter Unterlagen nachzuweisen.


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie können einen formlosen Antrag schriftlich unter Beifügung aller Unterlagen stellen.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine Anerkennung für fünf Jahre erteilt. Der Versuchseinrichtung wird eine Anerkennungsbescheinigung ausgestellt. 
 


Formulare


Bearbeitungsdauer


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 400
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt