Alleinerbschein beantragen


Volltext

Hat die verstorbene Person kein Testament hinterlassen und keinen Erbvertrag geschlossen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie benötigen in vielen Fällen einen Nachweis über Ihr Erbrecht. 

Der Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Mit diesem erhalten Sie zum Beispiel Zugriff auf ein Bankkonto der verstorbenen Person oder Sie können Einträge im Grundbuch beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Nur als Alleinerbe können Sie einen Alleinerbschein beantragen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Einen Alleinerbschein müssen Sie beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) beantragen:


Fristen

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Hinweis: Soweit Sie das Erbe nicht antreten wollen, beachten Sie bitte die gesetzlichen Fristen und die Anforderungen zu einer etwaigen Erbausschlagung. 


Formulare

Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V


Fachlich freigegeben am

15.11.2021;27.11.2025

Zuständigkeit

Ein Alleinerbschein lässt sich beim Nachlassgericht beantragen. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk die oder der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. 


Zuständige Stelle(n)

Ihr zuständiges Gericht finden Sie im Justizportal des Bundes und der Länder