Fahrerlaubnis: Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen


Volltext

Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

Der FQN wird ausgestellt über den

Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

11.07.2023

Zuständigkeit

zuständige Fahrerlaubnisbehörde


Ansprechpunkt

zuständige Fahrerlaubnisbehörde


Zuständige Stelle(n)

Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt