Parken: Ausnahmegenehmigung für Ohnhänder (Ohnarmer) an Parkuhren, Parkscheinautomaten oder mit Parkscheibe beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

07.09.2022

Verfahrensablauf

Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.

Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.


Zuständigkeit

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Ohnhänder (Ohnarmer) erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und im Zonenhaltverbot beziehungsweise auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Benutzung der Parkscheibe zu parken.


Voraussetzungen

Vorliegen der körperlichen Einschränkungen.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)