Gaststättengewerbe: Gestattung aus besonderem Anlass beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

08.06.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)

bis einen Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), je Standort

Verwaltungsgebühr
20 EUR (FIX)

je weiteren Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), je Standort; jedoch nicht mehr als 400,00 Euro

Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)

bis einen Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), je Standort

Verwaltungsgebühr
20 EUR (FIX)

je weiteren Tag (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr), je Standort; jedoch nicht mehr als 400,00 Euro


Voraussetzungen

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie


Verfahrensablauf

Der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ist bei den Gewerbebehörden der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte der Ämter bzw. der amtsfreien Gemeinden zu stellen.


Fristen

Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.


Zuständigkeit

Gewerbebehörden der kreisfreien Städte, der großen kreisangehörigen Städte sowie der Ämter und amtsfreien Gemeinden


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wenn Sie im Rahmen einer zeitlich begrenzten Veranstaltung (z. B. Kirmes, Stadtfest, Schützenfest) oder aus einem sonstigen zeitlich befristeten Anlass (z. B. Kantine anlässlich einer Großbaustelle) einen Gastronomiebetrieb mit Alkoholausschank betreiben möchten, benötigen Sie eine vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung). Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

Eine Gestattung ist auch dann erforderlich, wenn Sie eine Reisegewerbekarte besitzen. Anders herum benötigen Sie keine Reisegewerbekarte für eine bestimmte Veranstaltung, wenn Sie hierfür bereits eine Gestattung haben (§ 55a Abs. 1 Nr. 7 GewO).

Da eine Gestattung nur für die Zeit einer bestimmten Veranstaltung, also für einen begrenzten Zeitraum, erteilt wird, ist sie an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft als die Erteilung einer dauerhaften Gaststättenerlaubnis.


Bearbeitungsdauer

Zumeist sollte eine angemessene Bearbeitungsdauer möglich sein.


Hinweise (Besonderheiten)


Erforderliche Unterlagen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703