Bibliotheksausweis: Verlust anzeigen


Volltext

Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.

Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt (zum Beispiel 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

Hinweis: Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden. Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

23.05.2023

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Bibliotheken als kommunale Einrichtungen sowie die Landesbibliothek.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern Günther Uecker
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 29
19053 Schwerin, Landeshauptstadt