Fahrerlaubnis: für die Klasse B beantragen
Volltext
Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge (Kfz) mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 Tonnen fahren. Das Kraftfahrzeug darf zudem für nicht mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) ausgelegt sein.
Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 Kilogramm wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3,5 Tonnen beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- §§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Angaben zur Fahrschule
Voraussetzungen
- Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein.
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weiterführende Informationen
- Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Foto-Mustertafel für Personaldokumente auf der Internetseite der Bundesdruckerei
Hinweise (Besonderheiten)
Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.07.2023Zuständige Stelle
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Ansprechpunkt
zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Zuständige Stelle(n)
Führerscheinbehörde
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
03831 115
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
03831 115
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
03831 115