Fahrerlaubnis: Verlängerung der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
Volltext
Fahrerlaubnisse für Lastkraftwagen werden nur noch befristet ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist daher maximal 5 Jahre gültig. Sie müssen vor Ablauf der Gültigkeit einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Handlungsgrundlage(n)
- § 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 24 Absatz 1 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung (StVZustLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Führerschein
- biometrisches Passfoto
- Nachweis über Ihr Sehvermögen
- darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein
- Nachweis Ihre körperliche und geistige Eignung
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
- darf bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein
Voraussetzungen
- Sie haben bereits eine Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse C, CE C1 oder C1E.
- Ihre Fahrerlaubnis läuft in weniger als 6 Monaten ab.
- Sie können Ihre körperliche und geistige Eignung nachweisen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Fristen
Sie können die Verlängerung Ihrer Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) schriftlich oder - soweit dies von Ihrer zuständigen Behörde angeboten wird - elektronisch per Online-Antrag zu stellen.
Im Falle einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem Vorliegen aller Voraussetzungen verlängert die Führerscheinstelle Ihren befristeten Führerschein. Sie stellt einen neuen Kartenführerschein mit neuer Geltungsdauer aus. Gegebenenfalls erhalten Sie von Ihrer Behörde einen vorläufigen Nachweis der Fahrberechtigung mit befristeter Gültigkeit (drei Monate ab Ausstellungsdatum).
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.04.2026;08.07.2026Zuständigkeit
zuständige Fahrerlaubnisbehörde der Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte
Zuständige Stelle(n)
Führerscheinbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt