ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer: Verlängerung beantragen


Volltext

Sie können eine ICT-Karte verlängern, wenn Sie Ihre Tätigkeit als Führungskraft, Spezialist oder Trainee in einer deutschen Niederlassung Ihres Unternehmens fortsetzen wollen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer ICT-Karte die Vorlage der gleichen Unterlagen wie bei der Ersterteilung:

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.


Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen Sie für die Verlängerung Ihrer ICT-Karte dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung erfüllen, das heißt:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung der ICT-Karte in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

ca. 6 Wochen bis 8 Wochen

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung der neuen ICT-Karte durch die Bundesdruckerei.


Fristen

Antragsfrist: Die Verlängerung sollte spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen ICT-Karte beantragt werden.

Geltungsdauer: Die ICT-Karte wird für die Dauer des unternehmensinternen Transfers erteilt (1 - 3 Jahre). Der Aufenthalt darf bei Führungskräften und Spezialisten jedoch 3 Jahre und bei Trainees 1 Jahr nicht überschreiten. Die Verlängerung ist ausgeschlossen, wenn die Höchstdauer des Transfers erreicht wurde.


Formulare

Die Antragsstellung ist grundsätzlich formlos möglich.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:     


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

25.10.2024

Zuständigkeit

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)