Glücksspiel: Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker beantragen


Volltext

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Poker stellen. Online-Pokerspiele dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten. Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.

Antragstellende können die veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte) sein.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. 

Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung virtueller Automatenspiele in Deutschland beantragen zu können.

Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es können Kosten anfallen.


Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Online-Poker sowohl online als auch schriftlich beantragen. 

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Online-Poker schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:

Hinweis:

In der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern zuständig. Die Rolle der inhaltlichen Verantwortung liegt bei der Gemeinsame Glücksspielbehörde.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.


Fristen

Die Geltungsdauer beträgt in der Regel 5 Jahre.

In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

09.12.2022

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)