Beschwerde über erlaubte oder illegale Glücksspielwerbung im Internet einreichen


Volltext

Wenn Sie Hinweise zu Werbung für erlaubte oder unerlaubte Glücksspielangebote im Internet haben, können Sie diese anonym übermitteln.

Die Veröffentlichung von Glücksspielwerbung ist in Deutschland reguliert. Nur Spieleanbieter, die eine Erlaubnis für die Durchführung von Glücksspiel von der zuständigen Behörde erhalten haben, dürfen für ihr Glücksspielangebot (also für legale Glücksspielangebote) werben. 

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Verstoß gegen Regeln von Glücksspielwerbung entdeckt haben, informieren Sie sich vorab im Glücksspielstaatsvertrag 2021. 

Hier einige Anhaltspunkte für Sie:

Relevanz haben Hinweise zu Glücksspielwerbung zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten) 


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt 4 bis 8 Wochen.


Fristen

keine


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Referat II 310 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweisrecht; Personenstandswesen; Glücksspielwesen
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt