Beschwerde über Erreichbarkeit der Zentraldateien bei Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuellen Automatenspielen einreichen


Volltext

Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.


Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben. 

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt von 1 Stunde bis zu 1 Tag.


Fristen

keine


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
0345 523520

Referat II 310 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweisrecht; Personenstandswesen; Glücksspielwesen
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Sabine Gentner (Referatsleitung)