Glücksspiel: Geldwäscheverdacht melden


Volltext

Geldwäsche ist die Einschleusung von illegal erwirtschaftetem Geld beziehungsweise von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. 

Wir nehmen Ihre Hinweise bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz entgegen in den Bereichen öffentliches Glücksspiel im Internet und Veranstaltung von Online-Poker und virtueller Automatenspiele.

Relevanz haben Hinweise zu Verdacht auf Geldwäsche im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich) 


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.

Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulassen.

Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.12.2022

Zuständigkeit

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
0345 523520

Referat II 310 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweisrecht; Personenstandswesen; Glücksspielwesen
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Sabine Gentner (Referatsleitung)