Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen melden


Volltext

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters über das Ergebnis von Glücksspieltransaktionen oder über den Service nicht einverstanden sind, können Sie online anonym eine Beschwerde einreichen.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln. 


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 bis 8 Wochen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

21.06.2024

Zuständigkeit

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)


Ansprechpunkt

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)

Referat II 310 - Wahlrecht; Volksabstimmungsrecht; Melderecht; Pass- und Personalausweisrecht; Personenstandswesen; Glücksspielwesen
Adresse
Alexandrinenstr. 1
19055 Schwerin, Landeshauptstadt