Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;05.02.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Mit der Genehmigung dürfen Sie eine teleradiologische Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen oder wesentliche Änderungen daran vornehmen.

Wesentliche Änderungen an einer teleradiologischen Röntgeneinrichtung können zum Beispiel sein:

Die Behörde prüft zuvor, ob Sie alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Änderungen im Personal der Strahlenschutzbeauftragten müssen ebenfalls erneut mitgeteilt werden. Spricht nichts gegen die Inbetriebnahme oder Änderung, erhalten Sie die Genehmigung.

Handelt es sich um ein Bauverfahren, kann es sinnvoll sein, wenn Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz frühzeitig einbinden.


Fristen

Sie müssen den Genehmigungsantrag vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung stellen. Sie dürfen die Röntgeneinrichtung erst in Betrieb nehmen, wenn die Genehmigung erteilt wurde.


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt