Röntgeneinrichtung Zahn-, Human-, Tiermedizin: nicht genehmigungspflichtigen Betrieb oder dessen wesentliche Änderung anzeigen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;05.02.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Auch wenn Ihre zahnmedizinische, medizinische oder tiermedizinische Röntgeneinrichtung nicht genehmigungspflichtig ist, müssen Sie der zuständigen Behörde für Strahlenschutz schriftlich anzeigen, wenn Sie die Einrichtung betreiben oder wesentliche Änderungen an ihr oder am Betrieb vornehmen möchten.

Wesentliche Änderungen an einer Röntgeneinrichtung können zum Beispiel sein:


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Sie müssen bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz vor der Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung die Unterlagen einreichen und den geplanten Betrieb anzeigen.


Erforderliche Unterlagen

gegebenenfalls müssen Sie zusätzlich einreichen:


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt