Röntgeneinrichtung Technik: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;05.02.2026

Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Für den Betrieb oder die wesentliche Änderung des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen technischen Röntgeneinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Wenn Sie diese beantragen, prüft die Behörde Ihre eingereichten Unterlagen. Sind alle Vorrausetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Genehmigung.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt