Störstrahler: Genehmigung für den Betrieb oder für die Betriebsänderung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;05.02.2026

Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern 


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt