Strahlenschutz: Anerkennung von Kursen für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;05.02.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz und für deren Aktualisierung ist der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Strahlenschutzkurs nötig.

Wenn Sie Kurse zum Erwerb oder zur Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz in den Anwendungsbereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder für nichtmedizinische Anwendungsbereiche anbieten möchten, müssen Sie vorab deren Durchführung beantragen. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Kurse geeignet sind, die vorgesehenen Inhalte zu vermitteln.

Alle Strahlenschutzbehörden haben ein Merkblatt für die Anforderungen an den Antrag, das Sie erfragen können.

Die für die Kursstätte zuständige Stelle prüft dann, ob

Sind die Voraussetzungen erfüllt, werden Ihre Kurse anerkannt.


Zuständigkeit

Oberste Strahlenschutzbehörde


Fristen

Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie den Strahlenschutzkurs anbieten.


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt

Referat IX 140 - Arbeitsschutz
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt