Röntgeneinrichtung: Abmeldung anzeigen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

31.01.2024;05.02.2026

Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

Es gibt keine Frist.


Volltext

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, weshalb Sie eine Röntgeneinrichtung nicht mehr betreiben. Die Beendigung des Betriebs kann beispielsweise der Verkauf oder die Entsorgung der Röntgeneinrichtung sein. In jedem Fall müssen Sie die zuständige Behörde für Strahlenschutz unverzüglich darüber informieren.


Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt