Waffen-Erwerbserlaubnis bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 Waffengesetz (WaffG)
- § 36 Waffengesetz (WaffG)
- § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Tarifstelle 9.1.26 der Kostenverordnung Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern (IMKostVO M-V)
- Waffenrechtsausführungslandesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (WaffRAusfLVO M-V)
Fachlich freigegeben am
18.09.2023Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Voraussetzungen
Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
Fristen
keine
Volltext
Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr
50 EUR (FIX)
für die Eintragung einer Erwerbserlaubnis in eine Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 2 Satz 2 des Waffengesetzes für einen schießsportlichen Verein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Ansprechpunkt
Waffenbehörden
Zuständigkeit
Waffenbehörden
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
- Nachweis der sicheren Aufbewahrung
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt