Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb beantragen


Volltext

Teile von Anlagen können auf Grund ihrer Beschaffenheit oder des Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder belästigen.

Wenn Sie eine Anlage errichten oder betreiben wollen, benötigen Sie eine Teilgenehmigung von der zuständigen Behörde. Eine Teilgenehmigung kann beantragt und erteilt werden, wenn die vollständige Genehmigung einer beantragten Anlage noch nicht erfolgt ist, aber folgende Voraussetzungen vorliegen:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Weitere erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Voraussetzungen


Fristen

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Amtshandlung werden Gebühren erhoben. Die Höhe orientiert sich vor allem an den Errichtungskosten der Anlage oder dem Verwaltungsaufwand. Näheres regelt die Immissionsschutz-Kostenverordnung M-V.


Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Teilgenehmigung einer genehmigungsbedürftigen Anlage bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.

Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt gegebenenfalls weitere Fachbehörden.

Bei Bedarf wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.


Bearbeitungsdauer

7 Monate für das förmliche Verfahren

3 Monate für das vereinfachte Verfahren


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

05.07.2023;17.07.2024

Zuständigkeit

Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Abteilung StALUVP 5 - Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zuständiger Mitarbeiter

Ulrike Pietz
Telefon +49 385 588-68501