Heimarbeit: Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden


Volltext

Wenn Sie als Unternehmen zum ersten Mal Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) vergeben, müssen Sie vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten planen. Die Mitteilung ist kein Antrag auf Genehmigung zur Ausgabe von Heimarbeit. Nach der Mitteilung können Sie direkt mit der Ausgabe von Heimarbeit beginnen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

kostenlos


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

Die Mitteilung muss vor der erstmaligen Ausgabe von Heimarbeit erfolgen.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.09.2024

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales in Mecklenburg-Vorpommern

 


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt