Bildung und Teilhabe: Leistungen bei Bezug von Grundsicherungsgeld beantragen


Volltext

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakets können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Grundsicherungsgeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:

Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Weiterführende Informationen


Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistung nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen:  Telefonnummer 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Hinweise (Besonderheiten)

Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.


Formulare

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.09.2026;18.02.2026

Zuständigkeit

Jobcenter

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistung nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de

 

 

 

 


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen