Bildung und Teilhabe: Leistungen bei Bezug von Grundsicherungsgeld beantragen
Volltext
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakets können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Grundsicherungsgeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 EUR gefördert.
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit 2 pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
- Für ergänzende angemessene außerschulische Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in der Kindertagespflege werden gezahlt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- §§ 34 folgend Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
- §§ 28 folgend Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
- § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Erforderliche Unterlagen
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die Grundsicherungsgeld erhalten.
- Die anspruchsberechtigte Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege
- Im Einzelfall können Sie auch ohne Bezug von Grundsicherungsgeld einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Das ist möglich, wenn Sie Ihre Bildungs- und Teilhabedarfe nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen oder Vermögen Ihrer Familie decken können. Ihr zuständiges Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch.
- Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Übersicht der Anlaufstellen in den Bundesländern zur Beantragung des Bildungspakets auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970
E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistung nach AsylbLG
wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.
Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer 03831 115
E-Mailadresse: but@lk-vr.de.
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Schulbedarf müssen Sie einen separaten Antrag stellen, wenn Ihr Kind entweder noch unter 7 Jahre alt ist oder das 10. Schuljahr bereits abgeschlossen hat, aber eine weitergehende Schule besucht. In diesen Fällen ist eine Schulbescheinigung als Nachweis vorzulegen.
Formulare
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
;Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.09.2026;18.02.2026Zuständigkeit
Jobcenter
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter.
Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970
E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.
Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Asylbewerberleistung nach AsylbLG
wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen.
Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115
E-Mailadresse: but@lk-vr.de
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen