Bürgergeld: Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen


Volltext

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

Bis maximal zum 25. Lebensjahr:


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag.

Hinweis:

Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grundsätzlich gilt jedoch: Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Gleiches gilt für Fälle der sogenannten Bedarfsauslösung. Auch im Jobcenter wird das Bildungspaket von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt. Dort erhalten Sie zudem Informationen, falls das Bildungspaket außerhalb des Jobcenters verwaltet wird. Für Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sind die Jobcenter nicht zuständig. Die Kreise oder kreisfreien Städte (erreichbar zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen Ihnen den richtigen Ansprechpartner.

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach dem SBG II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistung nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen:  Telefonnummer 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

;

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

06.10.2023;18.02.2026

Zuständigkeit

Jobcenter

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) nach dem SGB II beziehen, wenden sich bitte an den Eigenbetrieb Jobcenter. 

Kontaktdaten Eigenbetrieb Jobcenter: Telefonnummer: 03831 463970

                                                              E-Mailadresse: jobcenter@jc-vr.de.

 

Antragssteller für Leistungen von Bildung und Teilhabe, die folgende Leistungen erhalten

- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII

- Wohngeld

- Kinderzuschlag

- Asylbewerberleistung nach AsylbLG

wenden sich bitte an den Landkreis Vorpommern-Rügen. 

Kontaktdaten Landkreis Vorpommern-Rügen: Telefonnummer: 03831 115

                                                                          E-Mailadresse: but@lk-vr.de

 

 

 

 


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Vorpommern-Rügen - Eigenbetrieb Jobcenter
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 98
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Gingster Chaussee 5a
18528 Bergen auf Rügen