Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe: Zulassung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- Artikel 2 bis 6 der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission vom 27. Juni 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG)
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG), Nr. 1234/2007
- §§ 1 bis 5 der Verordnung über Vermarktungsnormen für Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Bruteier-Kennzeichnungsverordnung – BruteiKennzV) vom 4. April 1973
- § 15 Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchV)
- Gebührennummer 301.4.1 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LEKostVO M-V)
Fachlich freigegeben am
15.03.2023Erforderliche Unterlagen
formloser Antrag auf Registrierung (Schriftform)
Bearbeitungsdauer
4 bis 8 Wochen
Gebühr
Verwaltungsgebühr
285 EUR (FIX)
Voraussetzungen
Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.
Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.
Volltext
Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.
Zuständigkeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fristen
vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit
Zuständige Stelle(n)
Dezernat LALLF 610
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Jana Praus (Dezernatsleitung)
+49 385 588-62610