Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe: Zulassung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.03.2023

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag auf Registrierung (Schriftform)


Bearbeitungsdauer

4 bis 8 Wochen


Gebühr

Verwaltungsgebühr
285 EUR (FIX)


Voraussetzungen

Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.


Hinweise (Besonderheiten)

Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.


Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.

Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.


Volltext

Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fristen

vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 610
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Jana Praus (Dezernatsleitung)
Telefon +49 385 588-62610