Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen


Volltext

Der Beruf Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung. Auch mit einer Berufsqualifikation aus dem Ausland können Sie eine staatliche Anerkennung erhalten.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit der beiden Qualifikationen. Neben der festgestellten Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist zum Beispiel die erforderliche Zuverlässigkeit.

Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.


Verfahrensablauf

Antragstellung

Sie stellen einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied bei der zuständigen Stelle.
Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Qualifikation der deutschen Qualifikation entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen vorliegen. Die staatliche Anerkennung kann nur erteilt werden, wenn Ihre Qualifikation mit der deutschen Qualifikation gleichwertig ist.

Gleichgestellte Prüfungszeugnisse

Manche Prüfungszeugnisse (Qualifikationen) aus dem Ausland werden ohne eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung gleichgestellt. Die gleichgestellten Prüfungszeugnisse sind in Anlage 1 der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung aufgelistet. Sie müssen hier auch eine mindestens 2-jährige Ausbildungsmaßnahme oder Berufserfahrung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied nachweisen.
Ihre Berufsqualifikation ist in der Regel auch gleichwertig mit der deutschen Berufsqualifikation, wenn der Europäische Verband der Hufschmiedevereinigung (EFFA) Ihre Berufsqualifikation schon anerkannt hat.

Prüfung der Gleichwertigkeit

Ihr Prüfungszeugnis ist nicht automatisch gleichgestellt oder wurde noch nicht vom EFFA anerkannt? Dann macht die zuständige Stelle eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung. Die zuständige Stelle vergleicht dabei Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation. Die Berufsqualifikation ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation gibt.

Mögliche Ergebnisse der Prüfung

Wenn Ihre Berufsqualifikation gleichwertig ist, wird Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkannt. Die zuständige Stelle kann Ihnen das Ergebnis schriftlich bestätigen. Sie müssen noch die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dann erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied.

Gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Vielleicht können Sie die Unterschiede durch Ihre Berufspraxis, andere Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten ausgleichen. Die Berufspraxis müssen Sie nachweisen. Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten muss eine Behörde des Staates bescheinigen, in dem Sie die Kenntnisse, Fertigkeiten oder Fähigkeiten erworben haben.

Es kann aber sein, dass die wesentlichen Unterschiede nicht durch diese Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ausgeglichen werden können. Dann wird Ihre ausländische Berufsqualifikation nicht anerkannt. Sie dürfen dann nicht als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied in Deutschland arbeiten.

Die zuständige Stelle nennt Ihnen die wesentlichen Unterschiede und warum Sie die wesentlichen Unterschiede nicht durch Ihre Berufspraxis ausgleichen können. Sie können eine Ausgleichsmaßnahme machen, um die wesentlichen Unterschiede ausgleichen.

Ausgleichsmaßnahmen

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:

Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolvieren und alle weiteren Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmiedin oder Hufbeschlagschmied.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Verfahren für Spätaussiedler

Als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler können Sie das Anerkennungsverfahren wahlweise nach den hier genannten Gesetzen oder nach dem Bundesvertriebenengesetz durchlaufen. Dies können Sie selbst entscheiden. Die zuständige Stelle berät Sie, welches Verfahren für Sie passt.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bundesinstitut für Berufsbildung

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt


Fachlich freigegeben am

29.08.2024

Zuständigkeit

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Referat 360


Zuständige Stelle(n)

Referat VI 360 - Grundsatzangelegenheiten der landwirtschaftlichen Produktion, Nachwachsende Rohstoffe, Agrarforschung, -bildung und -beratung
Adresse
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt