Kommunale Förderung des Brandschutzwesens beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 


Zuständigkeit

Bewilligungsbehörde sind die Landkreise, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte.


Zuständige Stelle(n)