Entschädigung für Tierverluste beantragen


Volltext

Sie können für Ihre Nutztiere, die auf behördliche Anordnung getötet werden mussten, eine Entschädigung beantragen.

Sie können für die Kosten der behördlich angeordneten Tötung und der Entsorgung Ihrer Nutztiere eine Erstattung beantragen.

Für Tiere, die im Zusammenhang mit einer vorgeschriebenen Maßnahme zu Schaden gekommen sind, können Sie eine Entschädigung beantragen.

Die Zahlung erfolgt nach Prüfung aller Voraussetzungen durch die Tierseuchenkasse.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bearbeitung des Antrages werden keine Kosten erhoben. Auskunft erteilt die Tierseuchenkasse von M-V.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Fristen

Ihr Antrag auf eine Entschädigung muss im Falle des Vorliegens einer behördlichen Anordnung zur Tötung eines Tieres oder Ihres Tierbestandes innerhalb von 30 Tagen nach der Tötung beim Veterinäramt eingegangen sein.


Formulare


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Sollten relevante Unterlagen fehlen, verzögert sich die Antragsbearbeitung aufgrund entsprechender Nachfragen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

26.01.2023

Zuständigkeit

Tierseuchenkasse von Mecklenburg-Vorpommern

Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte:


Zuständige Stelle(n)

Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Neustrelitzer Straße 120
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
(Block C)