Pflegeperson: Beratung und Unterstützung bei sonderpädagogischer Vollzeitpflege in Anspruch nehmen
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
13.08.2025Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.
Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Pflegepersonen, die ein Kind oder eine/n Jugendliche/n im Rahmen der sonderpädagogischen Vollzeitpflege betreuen, können Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die besonderen Herausforderungen bei der Betreuung und Erziehung von Kindern oder Jugendlichen mit erhöhtem erzieherischem und/oder sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zu bewältigen und die Stabilität des Pflegeverhältnisses zu sichern.
Die Beratung durch den Pflegekinderdienst richtet sich ausschließlich an die Pflegepersonen und bezieht sich auf alle Aspekte des Pflegeverhältnisses - insbesondere auf pädagogische, organisatorische und emotionale Fragestellungen im Pflegealltag. Durch eine kontinuierliche Begleitung sollen Pflegepersonen gestärkt, Belastungen frühzeitig erkannt und mögliche Krisen verhindert werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Zuständigkeit
- örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) - Pflegekinderdienst
- freier Träger der Jugendhilfe, soweit vom Jugendamt mit der Aufgabe betraut
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 24.40 - Sozialpädagogische Sonderdienste
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/ 13
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt