Zertifikat für ein pharmazeutisches Produkt für die Ausfuhr von Humanarzneimitteln beantragen


Volltext

Deutschland nimmt an dem "Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Qualität pharmazeutischer Produkte im internationalen Handel" teil. Zertifikate nach diesem System bescheinigen die Verkehrsfähigkeit des Humanarzneimittels im Herkunftsland und dienen der Erleichterung des Arzneimittelwarenverkehrs.

Grundsätzlich werden die Zertifikate von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem das Arzneimittel hergestellt wird und zugelassen ist (exportierendes Land) ausgestellt.

Für die außerhalb Deutschlands hergestellten Arzneimittel können nur zulassungsbezogene Angaben bescheinigt werden. In dem Fall erfolgt die Bescheinigung der GMP-Angaben (GMP - Good Manufacturing Practice, engl. Abkürzung = Gute Herstellungspraxis) im Herstellungsland. In dem WHO-Zertifikat mit GMP-Angaben wird bescheinigt, dass das Arzneimittel den "Grundregeln der WHO für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität" entspricht.

Sofern es sich um die Bestätigung zulassungsbezogener Angaben handelt und der Zulassungsinhabende seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, sind die Bundesoberbehörden für die Ausstellung der WHO-Zertifikate zuständig.

Ein WHO-Zertifikat kann den zuständigen Behörden einführender Drittstaaten in folgenden regulatorischen Situationen dienen: 

WHO-Zertifikate können vom Zulassungsinhabenden (pharmazeutischer Unternehmer), vom Hersteller, vom Ausführer des in Deutschland zugelassenen Arzneimittels oder von der zuständigen Behörde des Bestimmungslandes beantragt werden. Dazu haben Sie alle für die Entscheidung über die Ausstellung des WHO-Zertifikates erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

Bevor ein WHO-Zertifikat ausgestellt wird, prüft die zertifizierende Behörde die Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit.


Erforderliche Unterlagen


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebührenrahmen: 60 - 15.000 Euro. Zusätzliche Kosten entstehen je nach Art der gegebenenfalls zusätzlich beantragten Beglaubigung.


Verfahrensablauf

Weitere Informationen: 


Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Zuständigkeit

LAGuS M-V


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 300 - Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle
Adresse
Graf-Yorck-Str. 10
19061 Schwerin, Landeshauptstadt