Erlaubnis beantragen, Sportwetten durchzuführen oder im Internet zu vermitteln


Volltext

Sie können einen Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten stellen.
Sportwetten dürfen Sie in Deutschland nur mit einer gültigen Erlaubnis veranstalten.
Das Erlaubnisverfahren enthält einen Hauptantrag für die allgemeine Erlaubnis.
Antragstellende können die veranstaltenden Personen selbst oder Bevollmächtigte (Interne eines Unternehmens oder Externe, zum Beispiel Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen) sein.
Die Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland kann nur von Antragstellenden mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Sie müssen Ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, um die Erlaubnis zur Veranstaltung Sportwetten in Deutschland beantragen zu können.
Darüber hinaus müssen Sie die Voraussetzungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 erfüllen:


Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung von Sportwetten kann online und schriftlich beantragt werden. 

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis zur Durchführung von Sportwetten schriftlich beantragen wollen:

Wenn Sie den Antrag online beantragen wollen:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung ist maßgeblich von der Vollständigkeit und Qualität der Antragsunterlagen abhängig und von der Reaktionszeit auf etwaige Nachforderungsschreiben. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens 3 Monate.


Fristen

Fristtyp: Geltungsdauer

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
In begründeten Einzelfällen ist eine kürzere Dauer möglich. 


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Hinweise (Besonderheiten)

Online-Dienste vorhanden: Ja

Seit dem 01.01.2023 liegt die Zuständigkeit für Erlaubniserteilung von Sportwetten im Internet bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. In Rolle der inhaltlichen Verantwortung, formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Zuständigkeit

Gemeinsame Glücksspielbehörde


Ansprechpunkt

Gemeinsame Glücksspielbehörde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts
Adresse
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
0345 523520