Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen


Volltext

Wenn Sie sich als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines Deutschen weiterhin zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte in Deutschland aufhalten möchten, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis deren Verlängerung beantragen.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt sein und dieselben Unterlagen vorgelegt werden wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird in der Regel für mindestens ein Jahr verlängert.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

Gegebenenfalls müssen Sie der Ausländerbehörde nochmals einen Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis sowie eine Begründung des außergewöhnlichen Härtefalls vorlegen.


Voraussetzungen

Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bemerkung:

Für die Ausstellung einer neuen Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

In bestimmten Fällen können Gebührenermäßigungen oder -befreiungen in Betracht kommen (zum Beispiel für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge). Für türkische Staatsangehörige können niedrigere Gebühren anfallen.


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

(bei Spanne): ca. 6 Woche bis 8 Wochen

Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.


Fristen

Antragsfrist:

6 Wochen bis 8 Wochen

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit der aktuellen Aufenthaltserlaubnis endet. Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

Im Falle der Verlängerung wird die Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr erteilt.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.11.2024

Zuständigkeit

 Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.


Ansprechpunkt

Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 35.20 - Ausländerangelegenheiten
Adresse
Marienstr. 1
18439 Stralsund, Hansestadt