Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

22.04.2024

Gebühr

Verwaltungsgebühr
30 EUR (FIX)

Ausfertigung von Zweitschriften der Jäger-, Falknerprüfungsurkunde oder Jagdscheine


Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel maximal 2 Wochen. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.


Zuständigkeit

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.


Erforderliche Unterlagen


Formulare


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt