Taxigenehmigung: Übertragung beantragen


Volltext

Für die Übertragung der Genehmigung zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der zuständigen Verkehrsbehörde stellen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Unterlagen


Voraussetzungen

Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten die Voraussetzungen als erfüllt.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach: 


Verfahrensablauf

Gehen Sie wie folgt vor, um eine Übertragung der Genehmigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi zu erhalten:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann zwischen den zuständigen Verkehrsbehörden variieren. Die Bearbeitungsdauer kann unter anderem davon abhängen, ob alle entscheidungsrelevanten Unterlagen vorgelegt wurden, beziehungsweise ob Nachforderungen von Unterlagen notwendig werden.


Fristen

Fristen beginnen erst bei Vorlage eines entscheidungsreifen Antrags zu laufen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor, wird innerhalb von 3 Monaten über ihn entschieden. Die Frist kann bei Notwendigkeit um 3 Monate verlängert werden.


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.11.2022

Zuständigkeit

Zuständig ist die Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises.


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt