Bestimmung zur Untersuchungsstelle bei der Bioabfallverwertung auf Böden (Bioabfallbehandlung, Bioabfall, Boden) in der Abfallwirtschaft beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

04.06.2024

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

Berechnungsgrundlage
nach Zeitaufwand


Volltext

Bei der Verwertung von Bioabfällen auf Böden, zum Beispiel als Kompost oder Gärrückstand, müssen die Betreiber von Anlagen zur Bioabfallbehandlung und zur Herstellung bioabfallhaltiger Gemische verschiedene Untersuchungen einschließlich Probenahme und Probevorbereitung durchführen lassen.

Zu diesen Untersuchungen gehören:

Untersuchungsstellen, wie Labore oder andere spezialisierte Fachstellen, prüfen die Einhaltung regelmäßig beziehungsweise bedarfsweise.

Wenn Sie Prüfungen bei der Verwertung von Bioabfällen auf Böden durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, Sie als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), Referat T II

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist wesentlich abhängig von der Qualität der einzureichenden Antragsunterlagen und dem Zeitpunkt des Vorliegens ihrer Vollständigkeit.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein


Zuständigkeit

Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V, Abteilung 5, Dezernat 530


Fristen

Nach § 42a Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V gilt eine beantragte Genehmigung nach Ablauf von 3 Monaten als erteilt. Die Frist beginnt jedoch erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.


Verfahrensablauf

Sie müssen bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Untersuchungsstelle für den gewählten Prüfungsgegenstand beziehungsweise -bereich (auch mehrere) bei der Bioabfallverwertung auf Böden stellen. Befindet sich Ihr Geschäftssitz im Ausland, so müssen Sie den Antrag in dem Bundesland stellen, in dem Sie die Untersuchungstätigkeit vorrangig ausüben werden.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LUNG 530 - Siedlungsabfallwirtschaft, Deponien, Zertifizierungen
Adresse
Goldberger Str. 12b
18273 Güstrow, Barlachstadt