Rundfunkbeitrag im privaten Bereich - Wohnung anmelden


Volltext

Der Rundfunkbeitrag sichert die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Mit ihren Programmen informieren, bilden, und unterhalten die Rundfunkanstalten täglich viele Millionen Menschen. 

Durch die solidarische Finanzierung kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Interessen arbeiten. Daher müssen Bürgerinnen und Bürger für jede Wohnung einen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 EUR zahlen, unabhängig davon wie viele Personen in der Wohnung leben:

Die Wohnung müssen Sie ab dem Beginn des Monats anmelden, in dem Sie die Wohnung beziehen.

Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Das bedeutet, dass Sie den Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, auch wenn Sie keine besondere Zahlungsaufforderung erhalten haben.

Ihre Anmeldung können Sie online erledigen.

Befreiung und Anmeldung weiterer Wohnung

In besonderen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Beitragsermäßigung beantragen.

Sie sind bereits mit einer Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet? Auf dem Online-Portal können Sie auch noch eine weitere Wohnung anmelden, zum Beispiel eine Zweitwohnung, Nebenwohnung oder privat genutzte Ferienwohnung.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Erforderliche Unterlagen


Verfahrensablauf

Sie können sich online, postalisch oder telefonisch beim Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag anmelden.

Online:

Alternativ können Sie die Anmeldung auch postalisch oder telefonisch durchführen.

Postalisch:

Telefon:

In bestimmten Fällen ist auch eine Ermäßigung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich:

Wenn Sie bereits eine Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet haben, können Sie unter Umständen noch eine weitere Wohnung anmelden:

In bestimmten Fällen ist auch eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für die Nebenwohnung möglich:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Anmeldung ist kostenlos.


Bearbeitungsdauer

Ihre Anmeldung bearbeitet der Beitragsservice unverzüglich.


Fristen

Sie müssen sich direkt nach Einzug in die Wohnung anmelden.

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie


Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

09.05.2023

Zuständigkeit

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Postanschrift

50656 Köln, Stadt
+49 1806 999-55510