Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

14.03.2023

Formulare

Online-Dienste vorhanden: nicht bekannt

Formulare vorhanden: nicht bekannt

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Gebühr

Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)

für das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes in Fällen des § 17 Absatz 2 des Waffengesetzes für Waffensammler


Volltext

Die rote Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb oder Besitz von Schusswaffen oder Munition. Sie kann ausschließlich von Waffensammlern oder Waffensachverständigen (s. „Verwandte Themen“) beantragt werden. Waffensammler sind Personen, die glaubhaft machen können, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung benötigen. Kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um die Erlaubnis zu erhalten, erlaubnispflichtige Waffen und Munition zu sammeln, müssen Sie

nachweisen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie müssen die rote Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt Ihnen die rote Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.


Ansprechpunkt

Waffenbehörden


Zuständigkeit

Waffenbehörden


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt