Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

26.10.2023

Gebühr

Verwaltungsgebühr
60 EUR (FIX)

für das Ausstellen einer Waffenbesitzkarte nach § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes in Fällen des § 14 Absatz 6 des Waffengesetzes für Sportschützen


Volltext

Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sie dazu, insgesamt bis zu zehn

zu erwerben. Andere Waffenarten können nur mit der „grünen“ Waffenbesitzkarte erworben werden (siehe "Verwandte Themen").

Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

Um eine gelbe Waffenbesitzkarte zu erhalten, müssen Sie

nachweisen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Sie müssen die gelbe Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Die Waffenbehörde stellt Ihnen die gelbe Waffenbesitzkarte aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.


Ansprechpunkt

Waffenbehörden


Zuständigkeit

Waffenbehörden


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.10 - Allgemeine Ordnung
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt