Aal-Register: Eintragung des Fischereifahrzeugs zur Aalfischerei beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

15.05.2023

Volltext

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie das Fahrzeug bei der oberen Fischereibehörde registrieren lassen.

Wenn Ihr Fischereifahrzeug im Fischereiflottenregister der europäischen Gemeinschaft registriert ist oder eine amtliche Kennzeichnung besitzt, muss dies bei der Registrierung angegeben werden.

Bei sonstigen Fischereifahrzeugen (nicht registrierte Binnenfischereifahrzeuge) sind bei der Registrierung folgende Angaben erforderlich:

  1. Bauart
  2. Länge nach eigener Messung
  3. Motorisierung hinsichtlich Motortyp und
  4. Nach sonstigen Rechtsvorschriften erteiltes amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, das am Fahrzeug geführt werden muss

Ihre Registriernummer muss am Fischereifahrzeug sichtbar sein.


Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben oder ein neues Fischfahrzeug anschaffen, müssen Sie dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich melden. Wird das Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei zu Erwerbszwecken eingesetzt, wird es von der oberen Fischereibehörde aus dem Register gelöscht.


Fristen

Vor Aufnahme der Aalfischerei


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf


Voraussetzungen


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LALLF 710
Adresse
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt